Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmer innerhalb von 500 UE Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind.
Die Teilnahme ist nur möglich mit einer Berechtigung vom Jobcenter, der Arbeitsagentur oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahme ist mit Berechtigung kostenlos. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil von 2,42 Euro je Unterrichtsstunde vor Kursbeginn.
Sie können vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur berechtigt werden, wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind - arbeitslos gemeldet sind
- oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Sie können vom Bundesamt berechtigt werden, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.