Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus ärztlicher Sicht
In Kooperation mit dem Klinikum Freudenstadt Wer trifft Entscheidungen für mich, meinen Aufenthalt und meine Gesundheitsfürsorge, wenn
ich selbst infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung wie Schlaganfall oder Demenz nicht
mehr dazu in der Lage bin?
Mit dieser Frage beschäftigen sich zunehmend mehr Menschen.
Wenn wir selbst keine vorsorgenden Verfügungen treffen, müssen gegebenenfalls unsere
Angehörigen oder gar fremde Menschen versuchen, in unserem Sinne zu handeln. Gerade für
nahestehende Angehörige bedeutet es oftmals eine unvorstellbare Belastung und unter
Umständen jahrelange Schuldgefühle, solche zum Teil schicksalhaften Entscheidungen mit zu
verantworten. Frühzeitig geführte vertrauliche Gespräche und die daraus resultierende
Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können
wesentlich zur Entlastung aller Beteiligten beitragen.
Im Vortrag werden beispielhafte Situationen besprochen, ferner werden die Unterschiede
zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Betreuung und
Ehegattenvertretung erläutert und auf gesetzliche Grundlagen eingegangen.
Im Anschluss an den Vortrag steht ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion zur Verfügung.
| 1 Abend, 20.10.2026 Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr |
| 1 Termin(e) |
| Dr. med. Klaus Rademacher |
| 30022FD_V |
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| Gebührenfrei |