Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus ärztlicher Sicht

In Kooperation mit dem Klinikum Freudenstadt
Wer trifft Entscheidungen für mich, meinen Aufenthalt und meine Gesundheitsfürsorge, wenn ich selbst infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung wie Schlaganfall oder Demenz nicht mehr dazu in der Lage bin?
Mit dieser Frage beschäftigen sich zunehmend mehr Menschen.
Wenn wir selbst keine vorsorgenden Verfügungen treffen, müssen gegebenenfalls unsere Angehörigen oder gar fremde Menschen versuchen, in unserem Sinne zu handeln. Gerade für nahestehende Angehörige bedeutet es oftmals eine unvorstellbare Belastung und unter Umständen jahrelange Schuldgefühle, solche zum Teil schicksalhaften Entscheidungen mit zu verantworten. Frühzeitig geführte vertrauliche Gespräche und die daraus resultierende Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können wesentlich zur Entlastung aller Beteiligten beitragen.
 Im Vortrag werden beispielhafte Situationen besprochen, ferner werden die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Betreuung und Ehegattenvertretung erläutert und auf gesetzliche Grundlagen eingegangen.
Im Anschluss an den Vortrag steht ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion zur Verfügung.

1 Abend, 04.11.2025
Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Di 04.11.2025 19:00 - 20:30 Uhr Klinikum Freudenstadt, Karl-von-Hahn-Str. 100, 72250 Freudenstadt, Cafeteria, (AO.1) Ebene 0
Dr. med. Klaus Rademacher
30020FD_V
Gebührenfrei

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Plätze frei
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