Bankgeschäfte eines Betreuten, was muss ein rechtlicher Betreuer dabei beachten
Veranstaltung der Betreuungsbehörde und des DRK-Betreuungsvereins für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen, Familienbetreuer*innen, Bevollmächtigte und alle Interessierte Referentin: Julia Züfle, Kreissparkasse Freudenstadt Bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe tauchen oft viele Fragen in Bezug auf Bankgeschäfte auf: Darf mein Betreuter über seine Konten frei verfügen? Welche Bankgeschäfte, die ich für meinen Betreuten tätige, sind genehmigungspflichtig? Was bedeutet § 1841 BGB für meine Betreuertätigkeit und welche Formen fürs Anlagegeld gibt es? Auf all diese Fragen sowie auf die Aufgaben, Pflichten und Grenzen Ihrer Vertretung in Bezug auf Bankgeschäfte wird eingegangen.
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 04. November.