Veranstaltung des DRK-Betreuungsvereins in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde Freudenstadt; Referentinnen: Jana Keppler, B.A. Public Management; Theresa Saile, Sozialarbeiterin Ein Unfall, eine Krankheit oder eine altersbedingte Hilflosigkeit können jeden Menschen unerwartet treffen. Was passiert dann? Wer darf für mich entscheiden? Das Betreuungsgericht stellt Personen, die nicht mehr für sich selbst entscheiden können, eine rechtliche Betreuung zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln daher ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wir informieren über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung und gehen dabei in Grundzügen auch auf das Betreuungsrecht ein. Die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden dargestellt und die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 15. Oktober 2024.