Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt allgemein dafür, dass Menschen mit eingeschränkter Motorik, Sehfähigkeit oder anderen Handicaps im täglichen Leben nicht benachteiligt werden. Im Fall von Webauftritten betrifft dies die Wahrnehmung von Inhalten und die Bedienung von Formularen. Vergessen wird in diesem Zusammenhang gern, dass sich z. B. ältere Menschen u. U. mit der Mausbedienung schwertun und dass Farbfehlsichtigkeiten relativ weit verbreitet sind. Im Kurs lernen Sie, wie Webseiten auf Barrierefreiheit überprüft werden können. Durch Meldung an die jeweils zuständigen Stellen können Sie zu einer Beseitigung der Barrieren und einem uneingeschränkten Zugang zu Webinhalten beitragen.